
Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht.
Es ist Aufgabe der Kommunen, bezahlbaren Wohnraum für alle zur Verfügung zu stellen. Werden mehr Wohnungen benötigt, so müssen diese geschaffen werden.
Die Wohnungsnot in Ballungsräumen haben nicht Geflüchtete herbeigeführt.
Geflüchtete haben für gewöhnlich keinen Führerschein, weswegen sie auf Infrastruktur und Arbeitsplätze im urbanen Raum angewiesen sind. Bezahlbarer Wohnraum ist schon lange knapp! Dies liegt vor allem an fehlenden Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und einem Abverkauf öffentlicher Immobilien, an der Verwendung von Immobilien als Anlageobjekt und an Luxussanierungen.
Viele Geflüchtete dürfen keine privaten Wohnungen anmieten. Abhängig vom Asylstatus sind sie in sog. Gemeinschaftsunterkünften in teils verheerendem Zustand untergebracht. Ihre Wohnmöglichkeiten sind rechtlich stark reguliert und von institutionellen Zuweisungsprozessen abhängig. Laut einer Analyse des BAMF wohnen bis zu drei Jahren nach ihrer Ankunft in Deutschland 48 % der Geflüchteten noch immer in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Für Menschen mit Migrationshintergrund ist es sehr viel schwieriger Wohnungen zu finden. Ein ausländischer Name schreckt viele Vermieter ab, weswegen es äußerst unwahrscheinlich ist, dass bei gleichwertigem Einkommen ein Geflüchteter bevorzugt wird. Geflüchtete sind bei der Wohnungssuche stark von Diskriminierung betroffen.